Bestattungs- und Friedhofsgebühren
Übersicht der Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Gebühren für die Benutzung der Einsegnungshallen und Leichenzellen in ihrer aktuell gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühren
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals und sonstiger Grabausstattungen | 25,00 Euro |
Zustimmung zur Umbettung von Leichen und Aschen | 25,00 Euro |
Zulassung für gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen | 60,00 Euro |
Bestattung (Öffnen und Schließen des Grabes)
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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von Personen im Alter von sechs und mehr Jahren | 780,00 Euro |
von Personen unter sechs Jahren, Tot- und Fehlgeburten sowie Ungeborenen | 350,00 Euro |
Tiefbettzuschlag (Zuschlag für Tieferlegung in ein Wahlgrab) | 300,00 Euro |
Beisetzung von Aschen
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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in Urnenreihen- bzw. Urnenwahlgrab (Urnenerdgräber) | 310,00 Euro |
in anonymen Urnenerdgräbern | 250,00 Euro |
in Kolumbarien (Urnenstelenanlage) | 170,00 Euro |
Überlassung eines Reihengrabes
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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für Personen im Alter von sechs und mehr Jahren | 1.700,00 Euro |
für Personen unter sechs Jahren | 600,00 Euro |
Überlassung eines Urnenreihengrabes (Erdgrab) | 850,00 Euro |
Überlassung eines Urnenreihengrabes in einer Gemeinschaftsgrabanlage | 1.100,00 Euro |
Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes | 650,00 Euro |
Überlassung eines Urnenreihengrabes (Kolumbarium) | 1.500,00 Euro |
Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche | 1.900,00 Euro |
für ein Urnenwahlgrab (Erdgrab) | 1.300,00 Euro |
für ein Urnenwahlgrab in Gemeinschaftsgrabanlage | 1.550,00 Euro |
für ein Urnenwahlgrab (Kolumbarium) | 2.000,00 Euro |
Benutzungsgebühren Einsegnungshallen und Leichenzellen
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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Benutzung der Leichenzelle je angefangenen Tag | 60,00 Euro |
Benutzung der Friedhofshalle (Einsegnungshalle) | 280,00 Euro |
Plattenbelag / Trittplatten als Grabzwischenwege
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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je Einzelgrab | 250,00 Euro |
je Doppelgrab | 300,00 Euro |
je Urnengrab | 180,00 Euro |
Sonstige Leistungen
Gebührengegenstand | Rahmensatz |
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Ausgraben oder Umbetten von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je angefangene Stunde für eine Hilfskraft | 35,00 Euro |
je angefangene Stunde Bagger | 18,00 Euro |
je angefangene Stunde Transportfahrzeug mit Anhänger | 38,00 Euro |